Österreichischer Fachhochschulrat
ÜBER UNS QUALITÄTSSICHERUNG FH-SEKTOR FH STUDIUM SUCHE SITEMAP ENGLISH
   
     
Fusszeile


     
 

Zulassung zum FH-Studium bei Gleichwertigkeit von ausländischen Reifezeugnissen


Information für Bewerber/innen, die eine Zulassung zum FH-Studium anstreben

Liegt ein nostrifiziertes Reifezeugnis vor, so ist eine Zulassung zum Studium jedenfalls gegeben. Liegt dies nicht vor, so hat die Studiengansleitung zu prüfen, ob eine völkerrechtliche Vereinbarung vorliegt, die einzuhalten ist. Falls nicht, entscheidet die Studiengansleitung autonom. Die schriftliche Zulassung durch die Studiengangsleitung umfasst - falls erforderlich auch den Hinweis, welche Fächer bis zu welchem Zeitpunkt des Studiums bzw. als Bedingung für den Studienbeginn noch zu absolvieren sind. Eine schriftliche Information ist ausreichend, eine bescheidmäßige Ausfertigung ist nicht notwendig.


Weitere Informationen:
» ENIC NARIC Austria  
Fachhochschulstudiengesetz: § 4 Abs 3 Z 3 und 3a FHStG idgF.


Information für Interessen/innen, die eine Nostrifikation ihrer ausländischen Reifeprüfungszeugnisse anstreben

Dieser Rechtsakt erfolgt über das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in jenen Fällen, in denen der/die InteressentIn nicht nur die Zulassung zu diesem einen Studium anstrebt, sondern die Feststellung der vollen Gleichwertigkeit ihres/seines (ausländischen) Zeugnisses mit einem bestimmten österreichischen Zeugnis, vor allem im Zusammenhang mit einer Tätigkeit, die den Besitz eines Reifezeugnisses voraussetzt, anstrebt.

Weitere Informationen:
» ENIC NARIC Austria - Anlaufstelle für Fragen zur internationalen Anerkennung von Abschlüssen: naric@bmwf.gv.at
» www.anabin.de (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - KMK)


 
     
  Seitenanfang  Drucken
 
  LOGIN