| |
Verleihung des akademischen Grades
Die Verleihung des akademischen Grades erfolgt durch das Fachhochschulkollegium oder durch den Fachhochschulrat, falls der Studiengang an einer Einrichtung durchgeführt wird, die keine Fachhochschule ist.
Der Verleihungsakt erfolgt wahlweise
- durch Überreichung des Diploms im Rahmen eines Festaktes durch eine Vertreterin oder einen Vertreter des Fachhochschulkollegiums oder des Fachhochschulrates oder
- durch eine so genannte stille Sponsion, bei der die Urkunde seitens der Administration der Fachhochschule oder der Geschäftsstelle des Fachhochschulrates ausgehändigt oder versendet wird.
Grundsätzlich ist die Führung des akademischen Grades erst ab dem Zeitpunkt der Verleihung der Diplomurkunde gestattet. Dies gilt ungeachtet davon, dass ein FH-Studium mit der positiven Absolvierung der abschließenden Bachelor- oder Diplomprüfung endet.
Für die Führung der akademischen Grade im Zusammenhang mit dem Namen der Absolventinnen und Absolventen gilt folgendes:
| Akademische Grade für FH-Diplomstudiengänge im einstufigen System |
| DI (FH) oder Dipl.-Ing. (FH) Martha Mustermann |
| Mag. (FH) Max Mustermann |
| Akademische Grade für FH-Bachelor- und FH-Masterstudiengänge |
| Max Mustermann, BA oder B.A.; BSc. oder B.Sc. |
| Martha Mustermann, MA oder M.A.; MSc. oder M.Sc. |
| DI oder Dipl.-Ing. Martha Mustermann |
|
|