Österreichischer Fachhochschulrat
ÜBER UNS QUALITÄTSSICHERUNG FH-SEKTOR FH STUDIUM SUCHE SITEMAP ENGLISH
   
     
Fusszeile


     
 

Diploma Supplement und Verleihungsurkunde

Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Studierenden sowie der Absolventinnen und Absolventen hat die zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister durch Verordnung festzulegen, in welcher Form der Anhang zum Diplom ("Diploma Supplement“) gemäß Art. IX.3 des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, BGBl. III Nr. 71/1999, auszustellen ist (vgl. § 4 Abs 8 FHStG idgF und Verordnung). Zudem ist der Verleihungsurkunde eine englischsprachige Übersetzung anzuschließen, wobei die Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie der akademische Grad selbst samt Zusatzbezeichnung nicht zu übersetzen sind. (vgl. § 5 Abs 2a FHStG idgF).

Weitere Informationen:
» Diploma Supplement – Verordnung
» Diploma Supplement – Anhang zum Diplom 
» ÖAD - Österreichischer Austauschdienst - Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation  
» Sokrates Nationalagentur Österreich 
» Österreichische Fachhochschulkonferenz 
» CEEPUS Information Service
» Erasmus Mundus 
» Erasmus Mundus (EU) 
»

ENIC NARIC AUSTRIA 

 
     
  Seitenanfang  Drucken
 
  LOGIN