Beschwerden in studienrechtlichen Angelegenheiten
Fachhochschulrat
Für allfällige Beschwerdefälle in studienrechtlichen Angelegenheiten tritt der FHR dann in die Behandlung von Beschwerden gegen Studiengänge und Erhalter ein:
- wenn die Verletzung eines bescheidmäßigen Inhaltes behauptet wird
- bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Fachhochschulkollegiums bezüglich der Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie der Nostrifizierung ausländischer Grade
- bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Leiters/der Leiterin des Fachhochschulkollegiums bezüglich der Zulassung zu Prüfungen; Zuteilung von Prüfer/innen; Festsetzung von Prüfungsterminen; der Anrechnung und Anerkennung von Studien und Prüfungen im Einzelfall und der Aberkennung von Prüfungen.
Der FHR wird auch dann aktiv, wenn er direkt vom Erhalter um die Beurteilung eines bescheidmäßig geregelten Sachverhaltes ersucht wird. Bei Vorliegen von Beschwerden wird der FHR den Erhalter auffordern, zu den behaupteten Bescheidwidrigkeiten Stellung zu nehmen. Alle übrigen Probleme sind im Privatrechtsweg zwischen Beschwerdeführer und Erhalter zu behandeln. Da beschwerdeführende Personen sich erfahrungsgemäß zumeist sowohl an den FHR als an das zuständige Bundesministerium wenden, wurde die gegenseitige Information zwischen beiden Stellen vereinbart.

Studierendenanwaltschaft
Für allfällige Beschwerdefälle von Studierenden wird auf die Institution des Studierendenanwaltes verwiesen. Die Studierendenanwaltschaft wurde im März 2001 als zentrale Einrichtung zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung des Service für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Akademien eingerichtet. Die Studierendenanwaltschaft informiert gebührenfrei zu allen Themen rund um das Studium wie Studienrecht, Studienförderung, Auslandsstudium oder Studentenheim bzw. hilft und vermittelt in Fällen mit Problemen im Studien-, Lehr- und Verwaltungsbetrieb an den Institutionen, die dort nicht lösbar sind oder als solche erscheinen.
Weitere Informationen:
» Studierendenanwaltschaft
» Studienförderungsgesetz (Studienbeihilfenbehörde)
» Auslandsstudium
» Wohnmöglichkeiten für Studierende
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