| |
Berufspraktikum
Berufspraktika sind für FH-Bachelor- und FH-Diplomstudiengänge verpflichtend vorgeschrieben. Es ist dabei sicherzustellen, dass das Berufspraktikum den Ausbildungszielen des FH-Studiengangs entspricht und dass die Studierenden ihrem Qualifikationsniveau entsprechend eingesetzt werden.
Die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen den Studierenden und dem Unternehmen, das einen Ausbildungsplatz anbietet, unterliegt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Da es sich um ein studienbedingtes Praktikum handelt, wird im Normalfall der Rechtsstatus "Praktikant/in" zur Anwendung kommen.
Der Status als Praktikant/in begründet ein Arbeitsverhältnis. Praktikant/innen stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen; sie sind zur Arbeitsleistung verpflichtet und haben Anspruch auf Entgelt. Die Höhe des Entgelts ist frei vereinbar, sollte aber in jedem Fall die erhöhten Kosten Studierenden während des Berufspraktikums am Praktikumsort und allfällige Reisekosten abdecken.
Die konkreten Regelungen für die Berufspraktika sind direkt bei den Erhaltern und Studiengangsleitungen zu erfragen. Für Berufspraktika außerhalb Österreichs sind die gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Staates anzuwenden.
Berufspraktikum bei FH-Masterstudiengängen
Der Fachhochschulrat hat sich in der 91. Vollversammlung mit der Integration von Berufspraktika in FH-Masterstudiengängen befasst und beschlossen, dass die Integration von Berufspraktika in FH-Masterstudiengängen nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig ist:
-
Berufspraktika sind nur bei 4-semestrigen FH-Masterstudiengängen möglich.
-
Das "Berufspraktikum" ist als reales Praxisprojekt zu definieren, das in entsprechender Weise curricular zu verankern und durch eine wissenschaftliche Betreuung der Studierenden zu unterstützen ist.
-
Die mit der Absolvierung des Praxisprojektes zu erwerbenden methodisch-analytischen Kenntnisse und fachübergreifende Qualifikationen sind Antrag (» Curriculum, Modulbeschreibungen) darzustellen.
-
Die Praxisprojekte finden im Rahmen von angewandten Forschungs- und Entwicklungsprojekten statt, welche die FH vor dem Hintergrund der eigenen F&E-Schwerpunkte mit Dritten abwickelt.
-
Die Auswahl der Praxisprojekte erfolgt auf der Grundlage klar definierter Zielsetzungen und Qualitätsstandards. Diese sind im Antrag darzulegen. Ein entsprechend qualifiziertes Gremium ist einzurichten, das über die Qualität der Praxisprojekte entscheidet.
-
Das Verfassen von Projektberichten, die mit der Diplomarbeit verknüpft werden können, ist verbindlich.
-
Falls es nicht gelingt, ausreichend qualifizierte Praxisprojekte zu akquirieren, sind curriculare Alternativen und im Antrag auszuführen. |
|