Österreichischer Fachhochschulrat
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Aufnahme von Studierenden

Aufnahmeverfahren und Studienplätze

Jeder FH-Studiengang hat eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Aufnahmetermin zur Verfügung. Die Zahl der Anfänger-Studienplätze wird vom FHR im Akkreditierungsbescheid festgesetzt. Sofern die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen die Zahl der verfügbaren Anfänger-Studienplätze überschreitet, ist ein Aufnahmeverfahren gemäß den Kriterien der Aufnahmeordnung durchzuführen (vgl. Akkreditierungsrichtlinien FHR). Umgekehrt ist kein Aufnahmeverfahren durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen niedriger ist als die Zahl der verfügbaren Anfänger-Studienplätze.

Die Einhebung von Gebühren für die Teilnahme an Aufnahmeverfahren ist nicht zulässig. Diese Regelung gilt für Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge.

Die Aufnahmeverfahren können je Studiengang unterschiedlich gestaltet sein. Berufsbegleitend organisierte Studiengänge haben in der Gestaltung der Aufnahmeordnung die Möglichkeit, Bewerber/innen mit einschlägiger beruflicher Praxis entsprechend zu bevorzugen, wobei die Facheinschlägigkeit im Einzelfall von der/dem Leiter/in des Studiengangs festzustellen ist.

Die konkreten Informationen über das Aufnahmeverfahren, die Bewerbungsunterlagen, die Bewerbungsfristen usw. sind daher nur bei den jeweiligen Erhaltern bzw. Studiengängen erhältlich.

Informationen über die jeweils konkrete Aufnahmeregelungen der Studiengänge finden Sie unter Studienangebot.

Der FHR hat zur Thematik des Aufnahmeverfahrens ein Forschungsprojekt durchgeführt, das als Band 7 der FHR-Schriftenreihe unter dem Titel "Bewerbung - Auswahl - Aufnahme. Das Aufnahmeverfahren an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen“ veröffentlicht wurde.

Studienplätze je Aufnahmetermin

Es ist grundsätzlich zulässig, Studienplätze, die infolge von Studienabbrüchen frei werden, nach zu besetzen. Zu einem Aufnahmetermin ergibt sich die Gesamtzahl der Studienplätze aus dem Produkt der „Zahl der Stu­dienplätze für Anfänger/innen“ und der „Zahl der geführten Jahrgänge“. Ist die Zahl der Studie­renden geringer als die Gesamtzahl der Studienplätze, so kann die Anzahl der zu diesem Ter­min Aufzunehmenden um die Diffe­renz erhöht werden, sofern die Res­sourcen des Studiengangs dies er­lauben und keine nachteiligen Wir­kungen auf die Qualität der Lehre zu erwarten sind.

Beispiel:

4-jähriger FH-Diplomstudiengang im Vollausbau mit 50 Anfänger-Studienplätzen:
   
Anfänger-Studienplätze 50
Zahl der Jahrgänge 4
Gesamt-Studienplätze 50 x 4 = 200
Zahl der Studierenden am Ende des Studienjahres 140
   
Daraus ergibt sich die nachbesetzbare Differenz:  
Gesamt-Studienplätze 200
Minus Studierende 140
Minus Anfänger-Studienplätze 50

Differenz 10
   

Maximale Anzahl der Neuaufnahmen im Folgejahr: 50 + 10 = 60

Zusätzlich können unbeschadet der Förderung durch das BMWF je Aufnahmetermin bis zu 10 % mehr Studierende als im Akkreditierungsbescheid festgesetzt aufgenommen werden.

Weitere Informationen:
» Akkreditierungsrichtlinien (PDF-Datei)

 
     
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