Aufnahme von Studierenden
Aufnahmeverfahren und Studienplätze
Jeder FH-Studiengang hat eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Aufnahmetermin zur Verfügung. Die Zahl der Anfänger-Studienplätze wird vom FHR im Akkreditierungsbescheid festgesetzt. Sofern die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen die Zahl der verfügbaren Anfänger-Studienplätze überschreitet, ist ein Aufnahmeverfahren gemäß den Kriterien der Aufnahmeordnung durchzuführen (vgl. Akkreditierungsrichtlinien FHR). Umgekehrt ist kein Aufnahmeverfahren durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen niedriger ist als die Zahl der verfügbaren Anfänger-Studienplätze.
Die Einhebung von Gebühren für die Teilnahme an Aufnahmeverfahren ist nicht zulässig. Diese Regelung gilt für Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge.
Die Aufnahmeverfahren können je Studiengang unterschiedlich gestaltet sein. Berufsbegleitend organisierte Studiengänge haben in der Gestaltung der Aufnahmeordnung die Möglichkeit, Bewerber/innen mit einschlägiger beruflicher Praxis entsprechend zu bevorzugen, wobei die Facheinschlägigkeit im Einzelfall von der/dem Leiter/in des Studiengangs festzustellen ist.
Die konkreten Informationen über das Aufnahmeverfahren, die Bewerbungsunterlagen, die Bewerbungsfristen usw. sind daher nur bei den jeweiligen Erhaltern bzw. Studiengängen erhältlich.
Informationen über die jeweils konkrete Aufnahmeregelungen der Studiengänge finden Sie unter Studienangebot.
Der FHR hat zur Thematik des Aufnahmeverfahrens ein Forschungsprojekt durchgeführt, das als Band 7 der FHR-Schriftenreihe unter dem Titel "Bewerbung - Auswahl - Aufnahme. Das Aufnahmeverfahren an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen“ veröffentlicht wurde.

Studienplätze je Aufnahmetermin
Es ist grundsätzlich zulässig, Studienplätze, die infolge von Studienabbrüchen frei werden, nach zu besetzen. Zu einem Aufnahmetermin ergibt sich die Gesamtzahl der Studienplätze aus dem Produkt der „Zahl der Studienplätze für Anfänger/innen“ und der „Zahl der geführten Jahrgänge“. Ist die Zahl der Studierenden geringer als die Gesamtzahl der Studienplätze, so kann die Anzahl der zu diesem Termin Aufzunehmenden um die Differenz erhöht werden, sofern die Ressourcen des Studiengangs dies erlauben und keine nachteiligen Wirkungen auf die Qualität der Lehre zu erwarten sind.
Beispiel:
| 4-jähriger FH-Diplomstudiengang im Vollausbau mit 50 Anfänger-Studienplätzen: |
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| Anfänger-Studienplätze |
50 |
| Zahl der Jahrgänge |
4 |
| Gesamt-Studienplätze |
50 x 4 = 200 |
| Zahl der Studierenden am Ende des Studienjahres |
140 |
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| Daraus ergibt sich die nachbesetzbare Differenz: |
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| Gesamt-Studienplätze |
200 |
| Minus Studierende |
140 |
| Minus Anfänger-Studienplätze |
50 |
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| Differenz |
10 |
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Maximale Anzahl der Neuaufnahmen im Folgejahr: 50 + 10 = 60
Zusätzlich können unbeschadet der Förderung durch das BMWF je Aufnahmetermin bis zu 10 % mehr Studierende als im Akkreditierungsbescheid festgesetzt aufgenommen werden.
Weitere Informationen:
» Akkreditierungsrichtlinien (PDF-Datei)
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