Österreichischer Fachhochschulrat
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Akademische Grade

Nach Abschluss der für den FH-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen wird ein akademischer Grad verliehen. Die generell zulässigen akademischen Grade, die Zusatzbezeichnungen sowie die Abkürzungen der akademischen Grade werden vom Fachhochschulrat (FHR) festgesetzt; dieser Beschluss bedarf der Genehmigung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers (vgl. § 5 Abs 2 FHStG idgF). Für den einzelnen FH-Studiengang wird der jeweilige akademische Grad samt Zusatzbezeichnung vom FHR im Akkreditierungsbescheid festgesetzt (vgl. § 5 Abs 2 FHStG idgF).

Die Zuordnung der akkreditierten Studiengänge zu den akademischen Grade finden Sie unter Studienangebot.

Weitere Informationen:

» Akademische Grade an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen,     Privatuniversitäten und Theologischen Hochschulen






 

 
     
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