Akademische Grade
Nach Abschluss der für den FH-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen wird ein akademischer Grad verliehen. Die generell zulässigen akademischen Grade, die Zusatzbezeichnungen sowie die Abkürzungen der akademischen Grade werden vom Fachhochschulrat (FHR) festgesetzt; dieser Beschluss bedarf der Genehmigung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers (vgl. § 5 Abs 2 FHStG idgF). Für den einzelnen FH-Studiengang wird der jeweilige akademische Grad samt Zusatzbezeichnung vom FHR im Akkreditierungsbescheid festgesetzt (vgl. § 5 Abs 2 FHStG idgF).
Die Zuordnung der akkreditierten Studiengänge zu den akademischen Grade finden Sie unter Studienangebot.
Weitere Informationen:
» Akademische Grade an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Theologischen Hochschulen
|