Qualitätssicherung FH-Sektor
Der Fachhochschulrat ist die für die externe Qualitätssicherung zuständig Behörde. Der Sicherung der Qualität des fachhochschulischen Bildungsangebotes kommt im österreichischen FH-Sektor eine hohe Bedeutung zu. Dieser explizite Stellenwert der Qualitätssicherung ist Resultat der modernen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen. Im Sinne der Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse und Deregulierung des Organisations- und Studienrechts wurden privatrechtlich organisierte, aber überwiegend öffentlich finanzierte Bildungsanbieter mit einem hohen Ausmaß an Selbststeuerungskompetenzen geschaffen. Österreich war eines der ersten europäischen Länder, das für den FH-Sektor ein Akkreditierungssystem eingerichtet hat.

Verfahren der externen Qualitätssicherung
Im österreichischen FH-Sektor werden die folgenden Verfahren der externen Qualitätssicherung durchgeführt: Erst- und Re-Akkreditierung von Studiengängen und Evaluierung von Institutionen.
Die Einrichtung eines neuen Studienganges setzt seine Akkreditierung durch den FHR voraus, die für maximal fünf Jahre gültig ist. Vor Ablauf des Akkreditierungszeitraumes ist eine Re-Akkreditierung des Studienganges erforderlich. Die fachhochschulischen Einrichtungen werden regelmäßig einer institutionellen Evaluierung unterzogen, wobei der Schwerpunkt auf der hochschulinternen Sicherung und Entwicklung der Qualität der Studiengänge liegt. Die Ergebnisse der institutionellen Evaluierung sind bei den Verfahren der Re-Akkreditierung zu berücksichtigen. |