Finanzierung
Die Finanzierung der FH-Studiengänge unterscheidet sich von der üblichen Form der Hochschulfinanzierung. Eine stärkere Betonung betriebswirtschaftlicher Aspekte soll dadurch erreicht werden, dass auf jener Ebene, auf der die sachlichen Entscheidungen getroffen werden, Anreize zu einem effizienten Umgang mit knappen Ressourcen geboten werden. Auf der Basis des jeweils gültigen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans verpflichtet sich der Bund die Kosten einer vereinbarten Zahl von Studienplätzen zu übernehmen.
Es handelt sich um das Finanzierungskonzept der Studienplatzbewirtschaftung. Die für die Finanzierung von FH-Studiengängen zentrale Kennzahl sind die Kosten eines Studienplatzes. Zur Berechnung dieser Kosten wurden im Rahmen eines Background-Berichts an die OECD Vorarbeiten geleistet. Darin wurde errechnet, dass die jährlichen Kosten für einen Studienplatz im technischen Bereich etwa 7.600 EURO, im wirtschaftlichen Bereich rund 6.400 EURO betragen. Um Anreize für Mischfinanzierungssysteme zu schaffen, übernimmt der Bund nur rund 90 % der jährlichen Normkosten eines Studienplatzes (das sind ca. 6.900 EURO bei technischen bzw. ca. 5.800 EURO bei wirtschaftlichen Studiengängen).
Mit Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2000 sind die Erhalter berechtigt, Studienbeiträge in der Höhe von EURO 363,36 je Semester einzuheben (vgl. § 2 Abs 2 FHStG idgF).
Weitere Informationen:
» Entwicklungs- und Finanzierungsplan III |