Österreichischer Fachhochschulrat
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Fachhochschulrat (FHR)

Der FHR ist eine Behörde, die für die externe Qualitätssicherung (Akkreditierung und Evaluierung) im österreichischen FH-Sektor zuständig ist. Der FHR besteht aus 16 Mitgliedern, wobei die Hälfte der Mitglieder wissenschaftlich durch eine Habilitation ausgewiesen sein muss; die andere Hälfte muss über den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit in den für FH-Studiengänge relevanten Berufsfeldern verfügen.

Die Mitglieder des FHR werden von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung berufen, wobei 4 Mitglieder auf Grund von Vorschlägen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen zu ernennen sind. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre, wobei eine einmalige Wiederbestellung in unmittelbarer Folge für eine weitere Funktionsperiode zulässig ist. Die Mitglieder des FHR sind gem. Verfassungsbestimmung in der Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden (vgl. § 7 FHStG idgF).

Weitere Informationen:

» Akkreditierungsrichtlinien 
» Evaluierungsverordnung

Stellungnahme des FHR zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)

Im Rahmen des Konsultationsprozesses zum NQR hat der FHR eine umfassende Stellungnahme erstellt.

» Stellungnahme des FHR

Stellungnahme des FHR zur Neuordnung der Qualitätssicherung

Im Rahmen des Konsultationsprozeses zur Neuordnung der Qualitätssicherung hat der FHR eine Stellungnahme erstellt.

» Stellungnahme des FHR

Stellungnahme des FHR zum Bericht des Rechnungshofes über das Fachhochschulwesen

Der FHR hat zum Bericht des Rechnungshofes über das Fachhochschulwesen eine Stellungnahme erstellt.

» Stellungnahme des FHR

Position des FHR zur Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung im FH-Sektor

» Positionspapier des FHR

Externe Evaluierung des FHR 2007

Der FHR wurde im Jahr 2007 einer externen Evaluierung durch ein überwiegend international zusammengesetztes Review-Team unterzogen. Der Endbericht wurde in der 109. Vollversammlung am 14.12.2007 behandelt; die Stellungnahme wurde vom FHR in der 110. Vollversammlung am 25.1.2008 beschlossen.

» Selbst-Evaluierungsbericht (ohne Anhang)
» Evaluierungsbericht des Review-Teams
» Stellungnahme des FHR zum Evaluierungsbericht



 
     
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