Evaluierungsverordnung
In den Jahren 2003 - 2009 wurden studiengangsbezogene und institutionelle Evaluierungen durchgeführt. Mit der vom FHR im August 2009 beschlossenen Neufassung der Evaluierungsverordnung finden ab dem Jahr 2010 ausschließlich institutionelle Evaluierungen statt. Der Schwerpunkt wird dabei auf die hochschulinterne Sicherung und Entwicklung der Qualität der Studiengänge gelegt.
Die Zielsetzung der Evaluierung besteht darin, die Qualitätsentwicklung zu fördern sowie gegenüber der Öffentlichkeit den Nachweis zu erbringen, in welcher Weise die Institution die Verantwortung für die Sicherung und Entwicklung der Qualität wahrnimmt.
Die Evaluierung beruht auf dem Qualitätskonzept "fitness for purpose". Die Art und Weise der Erfüllung der unter Berücksichtigung der European Standards and Guidelines (ESG, Teil 1) formulierten Anforderungen ist einer kritischen Reflexion zu unterzeichnen.
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