Österreichischer Fachhochschulrat
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Aufgaben

Die Aufgaben des Fachhochschulrates sind in § 6 FHStG idgF geregelt. Die wichtigsten Aufgaben des FHR bestehen in der Akkreditierung von FH-Studiengängen und der Evaluierung von FH-Institutionen.

Weitere Aufgaben des FHR sind etwa:

  • Die Verleihung der für FH-Studiengänge vorgesehenen akademischen Grade sowie die Nostrifizierung ausländischer Grade
  • Die Sicherung der Ausbildungsstandards durch Beobachtung der Studiengänge, insbesondere der Abschlussprüfungen
  • Die Förderung der Qualität der Lehre und des Lernens sowie von Innovationen
    in FH-Studiengänge durch Forschung, Weiterbildung und sonstige Maßnahmen
  • Die Beratung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers in Fragen des Fachhochschulwesens und des Einsatzes von Bundesmitteln sowie die Erstattung von Empfehlungen hinsichtlich der Standorte, an denen die FH-Studiengänge durchgeführt werden
 
     
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