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Aufgaben
Die Aufgaben des Fachhochschulrates sind in § 6 FHStG idgF geregelt. Die wichtigsten Aufgaben des FHR bestehen in der Akkreditierung von FH-Studiengängen und der Evaluierung von FH-Institutionen.
Weitere Aufgaben des FHR sind etwa:
Die Verleihung der für FH-Studiengänge vorgesehenen akademischen Grade sowie die Nostrifizierung ausländischer Grade
Die Sicherung der Ausbildungsstandards durch Beobachtung der Studiengänge, insbesondere der Abschlussprüfungen
Die Förderung der Qualität der Lehre und des Lernens sowie von Innovationen
in FH-Studiengänge durch Forschung, Weiterbildung und sonstige Maßnahmen
Die Beratung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers in Fragen des Fachhochschulwesens und des Einsatzes von Bundesmitteln sowie die Erstattung von Empfehlungen hinsichtlich der Standorte, an denen die FH-Studiengänge durchgeführt werden
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